K24-PSO-KWS Kleiner Waffenschein

Für den Besitz einer Waffe wird eine Waffenbesitzkarte benötigt, die Berechtigung zum Kauf der Munition bedarf einer gesonderten Eintragung. Für das Führen von Schusswaffe in der Öffentlichkeit ist zusätzlich ein Waffenschein erforderlich. Dieses gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, hierzu wird der sogenannte kleine Waffenschein benötigt. Auf Reisen innerhalb der Europäischen Union oder in Island, Norwegen und der Schweiz ist ein europäischer Feuerwaffenpass erforderlich. Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Waffenbehörde

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leika-Leistungen

  • 99089116000000 Erlaubnis zum Besitz von Munition nach Verlust der Eigenschaft als Kriegswaffe
  • 99089123020000 Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie Führen von Waffen und Munition Verlängerung
  • 99089124000000 Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB - Kleiner Waffenschein
  • 99089124001000 Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB - Kleiner Waffenschein Erteilung
  • 99089124020000 Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB - Kleiner Waffenschein Verlängerung
  • 99089088000000 Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe
  • 99089088001000 Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe Erteilung
  • 99089008000000 Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes
  • 99089008020000 Erlaubnis zur Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes Verlängerung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Demoversion

Demoversion Amt24