K24-PSO-KWS Kleiner Waffenschein

Für den Besitz einer Waffe wird eine Waffenbesitzkarte benötigt, die Berechtigung zum Kauf der Munition bedarf einer gesonderten Eintragung. Für das Führen von Schusswaffe in der Öffentlichkeit ist zusätzlich ein Waffenschein erforderlich. Dieses gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, hierzu wird der sogenannte kleine Waffenschein benötigt. Auf Reisen innerhalb der Europäischen Union oder in Island, Norwegen und der Schweiz ist ein europäischer Feuerwaffenpass erforderlich. Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Waffenbehörde

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leika-Leistungen

  • 99089124001000 Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB - Kleiner Waffenschein Erteilung

Konfigurierbare Felder

  • eID ein- und ausschaltbar

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Unterlagen zum Download

Demoversion

Demoversion Amt24