K24-PSO-GSV Glücksspielveranstaltung

Eine Lotterie liegt vor, wenn einer Mehrzahl von Personen die Möglichkeit eröffnet wird, nach einem bestimmten Plan gegen ein bestimmtes Entgelt die Chance auf einen Geldgewinn zu erlangen. Können anstelle von Geld Sachen oder andere geldwerte Vorteile gewonnen werden, liegt eine Ausspielung vor. Die Durchführung einer Lotterie oder Ausspielung muss der zuständigen Behörde angezeigt werden.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leika-Leistungen

  • 99089027005000 Glücksspiel veranstalten Erlaubnis

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Ausgabedateien

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  • Originalantragsdaten
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Demoversion

Demoversion Amt24