K24-EKJ-TEKTP Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme
Eltern, deren Baby oder Kleinkind betreut werden soll, bieten viele Gemeinden alternativ zum Krippenplatz Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater) an. Wenn die Eltern damit einverstanden sind, ist dies auch für ältere Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Schuleintritt möglich. Die Kindertagespflegeperson benötigt eine Pflegeerlaubnis. Diese Erlaubnis gibt den Eltern Sicherheit, dass die Betreuungsperson und ihr häusliches Umfeld auf die Eignung zur Aufnahme von Tageskindern überprüft wurde und geeignet ist.