K24-LUW-KHSW Kahlhieb im Schutzwald

Kahlhiebe sind flächenhafte Nutzungen ab einer Größe von 1,5 Hektar Fläche sowie Einzelstammentnahmen, welche den Holzvorrat eines Bestandes auf weniger als 40 Prozent herabsetzen, sofern sie auf einer Fläche von mehr als 1,5 Hektar erfolgen. Einer Genehmigung der Unteren Forstbehörde bedürfen Kahlhiebe mit einer Fläche von mehr als zwei Hektar und jedwede Kahlhiebe in einem Schutzwald.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Wirtschaftliche Unternehmen, Allgemeines Grundvermögen und Sondervermögen

Leika-Leistungen

  • 99048006000000 Kahlhieb im Schutzwald
  • 99048006006000 Kahlhieb im Schutzwald Genehmigung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Ausgabedateien

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Demoversion

Demoversion Amt24