K24-LUW-KHSW Kahlhieb im Schutzwald
Kahlhiebe sind flächenhafte Nutzungen ab einer Größe von 1,5 Hektar Fläche sowie Einzelstammentnahmen, welche den Holzvorrat eines Bestandes auf weniger als 40 Prozent herabsetzen, sofern sie auf einer Fläche von mehr als 1,5 Hektar erfolgen. Einer Genehmigung der Unteren Forstbehörde bedürfen Kahlhiebe mit einer Fläche von mehr als zwei Hektar und jedwede Kahlhiebe in einem Schutzwald.