K24-LJF-JS Jagdschein

Wer die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein mit sich führen. Der Jahresjagdschein wird auf Antrag durch die untere Jagdbehörde in der Regel für drei Jagdjahre erteilt.
Der Jagdschein kann auch als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt werden. Wer die Beizjagd ausüben will, benötigt einen Falknerjagdschein.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Schulen, Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung

Leika-Leistungen

  • 99067004000000 Jagdschein
  • 99067004011000 Jagdschein Änderung
  • 99067004060000 Jagdschein Eintragung
  • 99067004052000 Jagdschein Einziehung
  • 99067004001000 Jagdschein Erteilung
  • 99067004001001 Jagdschein Erteilung für Ausländer
  • 99067004001003 Jagdschein Erteilung für Falkner
  • 99067004001002 Jagdschein Erteilung für Jugendliche
  • 99067004123000 Jagdschein Wiedererteilung
  • 99067004123001 Jagdschein Wiedererteilung Sperrfrist

Konfigurierbare Felder

  • Liste Zahlungsart
  • ePayBL ein- und ausschalten

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Angebundene Register und Basiskomponenten

  • ePayBL

Demoversion

Demoversion Amt24