K24-LJF-JS Jagdschein

Wer die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein mit sich führen. Der Jahresjagdschein wird auf Antrag durch die untere Jagdbehörde in der Regel für drei Jagdjahre erteilt.
Der Jagdschein kann auch als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt werden. Wer die Beizjagd ausüben will, benötigt einen Falknerjagdschein.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Schulen, Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung

Leika-Leistungen

  • 99067004001004 Jagdschein Erteilung Tagesjagdschein
  • 99067004001005 Jagdschein Erteilung Jahresjagdschein
  • 99067004123002 Jagdschein Wiedererteilung Tagesjagdschein
  • 99067004123003 Jagdschein Wiedererteilung Jahresjagdschein
  • 99067004236001 Jagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein
  • 99067004236002 Jagdschein Neuerteilung Jahresjagdschein

Konfigurierbare Felder

  • eID ein- und ausschaltbar
  • Zahlungsart
  • Jagdscheinarten

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Unterlagen zum Download

Angebundene Register und Basiskomponenten

  • ePayBL

Demoversion

Demoversion Amt24