K24-IOZ-AGE Archivgut Einsicht

Das Archiv ist eine Fachdienststelle für alle Fragen des kommunalen Archivwesens sowie die Heimat-,Regional- und Lokalgeschichte. Jedermann hat vorbehaltlich der Rechte betroffener Personen oder Dritter das Recht, das Archivgut (Archivalien) des Freistaates Sachsen und der sächsischen Kommunen zu nutzen. Die Benutzung sowie die Erweiterung oder Änderung der Benutzung des Kommunalarchivs bedarf einer vorherigen Erlaubnis. Die Erlaubnis begründet dabei keinen Anspruch auf Vorlage von
• Archivgut in einer vom Benutzer bestimmten Zeit,
• Archivgut im Original, wenn der Zweck durch vorhandene Reproduktionen erreicht werden kann, soweit Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen,
• Hilfsmitteln zum Auffinden (z.B. Lese‐ bzw. Forschungshilfe).
Eine Benutzung von personenbezogenen Archivgut ist zulässig, sofern die Person, auf die sich das Archivgut bezieht, eingewilligt hat. Die Benutzung von Archivgut ist i.d.R. erst nach Ablauf von sogenannten Schutzfristen (Sperrfristen) zulässig, welche auf dem Zeitpunkt der Entstehung der archivierten Unterlagen basieren. Die allgemeine Schutzfrist beträgt 30 Jahre. Für personenbezogenes Archivgut gelten je nach Fallkonstellation längere Schutzfristen. Für bestimmte Benutzungsanliegen und für einzelne Archivalien-Gruppen sind auf Antrag Sperrfristverkürzungen möglich.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Allgemeine Verwaltung

Leika-Leistungen

  • 99077015109000 Archivgut Einsicht gewähren
  • 99144023000000 Benutzungsantrag auf Archivgut

Konfigurierbare Felder

  • Informationen (Hinweis auf anfallende Gebühren)
  • eID

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • xFall-Container
  • Originalantragsdaten