K24-IOZ-HGS Meldung Verstoß gegen das Unionsrecht

Personen, die für eine öffentliche oder private Organisation arbeiten oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit einer solchen Organisation in Kontakt stehen, und in diesem Zusammenhang auftretende Gefährdung oder Schädigung des öffentlichen Interesses häufig als Erste wahrnehmen, sollen geschützt werden, wenn sie Verstöße gegen das Unionsrecht melden, die das öffentliche Interesse beeinträchtigen.
Eine natürliche oder juristische Person (Hinweisgeber), die Informationen über einen möglichen Verstoß gegen das Unionsrecht innerhalb seines Beschäftigungsgebers besitzt, kann diese Hinweise wahlweise an eine interne Meldestelle seines Beschäftigungsgebers oder an eine externe Meldestelle melden. Meldeberechtigt sind Arbeitnehmer, Beamte, Praktikanten, Freiwillige, externe Auftragnehmer und Lieferanten sowie Personen, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist oder noch nicht begonnen hat und sich in einem vorvertraglichen Stadium befindet.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Allgemeine Verwaltung

Leika-Leistungen

  • Verstoß gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutz)

Konfigurierbare Felder

  • keine

Ausgabedateien

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