K24-EGR-ASTHB Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf
Wer sich in einem Heilberuf niederlassen möchte, muss die Aufnahme der Tätigkeit nach dem sächsischen Gesundheitsdienstegesetz (SächsGDG) dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Ändern sich personenbezogene Daten, wird die Praxis verlegt oder die Tätigkeit aufgegeben, ist dies dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Der gegenständliche Antrag behandelt die Anmeldung einer heilberuflichen Niederlassung.