K24-EGR-ASTHB Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf

Wer sich in einem Heilberuf niederlassen möchte, muss die Aufnahme der Tätigkeit nach dem sächsischen Gesundheitsdienstegesetz (SächsGDG) dem örtlich zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Ändern sich personenbezogene Daten, wird die Praxis verlegt oder die Tätigkeit aufgegeben, ist dies dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Der gegenständliche Antrag behandelt die Anmeldung einer heilberuflichen Niederlassung.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Gesundheit, Sport, Erholung

Leika-Leistungen

  • 77000000008093 Selbstständige Tätigkeit in einem Heilberuf Anzeige

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Höhe Anmeldegebühr
  • Höhe Abmeldegebühr

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)
  • DSX-Container

Demoversion

Demoversion Amt24