K24-GEW-GGAV Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend
Für Feste und Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke gewerbsmäßig ausgeschenkt werden sollen, ist eine Anzeige bei der zuständigen Behörde notwendig. Die Anzeige eines gewerblichen Gaststättenbetriebes erfolgt in Verbindung mit der Gewerbean- oder -ummeldung.