K24-GEW-GGAV Gaststättengewerbe Anzeige vorübergehend

Für Feste und Veranstaltungen, bei denen alkoholische Getränke gewerbsmäßig ausgeschenkt werden sollen, ist eine Anzeige bei der zuständigen Behörde notwendig. Die Anzeige eines gewerblichen Gaststättenbetriebes erfolgt in Verbindung mit der Gewerbean- oder -ummeldung.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leika-Leistungen

  • 99025002169002 Gaststättengewerbe Gestattung vorübergehend

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