K24-PSO-GBP Gesundheitliche Beratung für Prostituierte

Für Personen, die als Prostituierte(r) tätig sind oder eine solche Tätigkeit aufnehmen wollen, wird eine gesundheitliche Beratung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsamt) angeboten. Die gesundheitliche Beratung erfolgt angepasst an die persönliche Lebenssituation und soll insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs einschließen.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Ausgabedateien

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  • DSX-Container

Unterlagen zum Download

Demoversion

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