K24-HGP-VDMSG Verlängerung der Denkmalschutzrechtlichen Genehmigung

Kulturdenkmale sind von Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten, Teile und Spuren von Sachen einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen inkl. Zubehör und Nebenanlagen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt. Die Veränderung, die Entfernung, die Zerstörung, die Beseitigung oder der Nutzungswechsel eines Kulturdenkmals bedürfen daher der Genehmigung durch die zuständige untere Denkmalschutzbehörde.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Bauwesen, Wohnungswesen, Straßen, Gewässer

Leika-Leistungen

  • Verlängerung der Denkmalschutzrechtlichen Genehmigung

Konfigurierbare Felder

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Ausgabedateien

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Demoversion

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