K24-HGP-VDMSG Verlängerung der Denkmalschutzrechtlichen Genehmigung
Kulturdenkmale sind von Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten, Teile und Spuren von Sachen einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen inkl. Zubehör und Nebenanlagen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt. Die Veränderung, die Entfernung, die Zerstörung, die Beseitigung oder der Nutzungswechsel eines Kulturdenkmals bedürfen daher der Genehmigung durch die zuständige untere Denkmalschutzbehörde.