K24-SWB-GWUE Gehwegüberfahrten

Nicht befahrbare Straßenbestandteile wie etwa Gehwege oder Grünstreifen dürfen mit Kraftfahrzeugen nur auf besonders befestigten Überfahrten, sog. Gehwegüberfahrten – auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt – überquert werden. Für die Erschließung einer Garage oder eines Kfz-Stellplatzes auf dem eigenen Grundstück sind daher die nicht befahrbaren Straßenbestandteile (z.B. Bordsteine) abzusenken und entsprechend zu befestigen. Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Bauwesen, Wohnungswesen, Straßen, Gewässer

Leika-Leistungen

  • 99108015182000 Gehwegüberfahrten Herstellung
  • 99108015011000 Gehwegüberfahrten Änderung
  • 99108015134000 Gehwegüberfahrten Zustimmung

Konfigurierbare Felder

  • max. Größe der Anlagen

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container

Demoversion

Demo Version Amt24