K24-PEW-AG Anzeige einer Geburt

Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Der Ort der Geburt entscheidet darüber, wer dazu verpflichtet ist.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Allgemeine Verwaltung

Leika-Leistungen

  • 99027004000000 Anonyme Geburt
  • 99027009022000 Anzeige einer Fehlgeburt Bescheinigung
  • 77000000008437 Anzeige einer Geburt (durch Einrichtungen)
  • 99027006261000 Anzeige einer Geburt Entgegennahme
  • 99027007000000 Anzeige einer Hausgeburt

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Hinweistext Nachsendeadresse Anlagen

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)
  • XÖV xPersonenstand

Demoversion

Demoversion Amt24