K24-PEW-AG Anzeige einer Geburt
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Der Ort der Geburt entscheidet darüber, wer dazu verpflichtet ist.
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden. Der Ort der Geburt entscheidet darüber, wer dazu verpflichtet ist.