K24-SOH-BF Schwerbehinderung

Menschen, die wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder von Geburt an ein erhebliches Leiden haben, das ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft einschränkt, können diese Behinderung amtlich feststellen lassen. Dabei können körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigungen, die nicht nur vorübergehend sind und mindestens 6 Monate andauern, geltend gemacht werden.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Soziale Sicherung

Leika-Leistungen

  • 99015004157000 Behinderung Neufeststellung
  • 99015004037001 Feststellung auf Antrag des behinderten Menschen
  • 99015004000000 Behinderung
  • 99015004037000 Behinderung Feststellung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • eID ein- und ausschalten
  • Hinweistext Online ausweisen

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Demoversion

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