K24-SOH-BF Schwerbehinderung
Menschen, die wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder von Geburt an ein erhebliches Leiden haben, das ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft einschränkt, können diese Behinderung amtlich feststellen lassen. Dabei können körperliche, geistige, seelische oder Sinnesbeeinträchtigungen, die nicht nur vorübergehend sind und mindestens 6 Monate andauern, geltend gemacht werden.