K24-PSO-EFWP Europäischer Feuerwaffenpass

Den Umgang mit Waffen oder Munition regelt das Waffengesetz des Bundes. Wenn Sie auf Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder in Island, Norwegen und der Schweiz Waffen mitnehmen wollen – beispielsweise um an einem Schießwettbewerb teilzunehmen – benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der dort zuständigen Stelle erforderlich und in den Feuerwaffenpass einzutragen. Sie sollten sich daher vor Antritt der Reise über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat) erkundigen.
Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leika-Leistungen

  • 99089010012000 Europäischer Feuerwaffenpass Ausstellung
  • 99089010020000 Europäischer Feuerwaffenpass Verlängerung

Konfigurierbare Felder

  • Zahlungsarten
  • ePayBL-Parameter
  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • eID ein- und ausschaltbar

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Unterlagen zum Download

Angebundene Register und Basiskomponenten

  • ePayBL

Demoversion

Demoversion Amt24