K24-PSO-EBWM Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition

Wer Waffen/Waffenteile erwirbt, ist nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, dies der Waffenbehörde mitzuteilen (anzuzeigen). Voraussetzung für den Erwerb einer Waffe ist eine zuvor erteilte waffenrechtliche oder jagdrechtliche Erlaubnis (z.B. Waffenbesitzkarte).

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leika-Leistungen

  • 99089087261000 Anzeige des Erwerbs einer Waffe Entgegennahme

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