K24-LUW-EA Erstaufforstung

Die Aufforstung nicht forstlich genutzter Grundstücke, die Anlage von Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigkulturen sowie Anlagen zur Erzeugung von Ballenpflanzen bedürfen einer Genehmigung. Diese gilt als erteilt, wenn die zuständige Genehmigungsbehörde den vollständigen Antrag nicht binnen 6 Monaten nach Eingang zurückweist und keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Wirtschaftliche Unternehmen, Allgemeines Grundvermögen und Sondervermögen

Leika-Leistungen

  • 99048003000000 Erstaufforstung
  • 99048003006000 Erstaufforstung Genehmigung

Konfigurierbare Felder

  • keine

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Demoversion

Demoversion Amt24