K24-PEW-EAGEV Anmeldung zur Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen
Der Bundestag beschloss am 12.4.2024 zusammen mit einer tiefgreifende Reform des Namensrechts ebenfalls die Einführung des neuen Selbstbestimmungsgesetzes.
Nach dem Selbstbestimmungsgesetz soll in Deutschland jede Person in einem einfachen Verfahren beim Standesamt sein Geschlecht selbst bestimmen und seine Vornamen selbst festlegen können. Die Änderung des Geschlechtseintrags ist 3 Monate vor dieser Erklärung beim zuständigen Standesamt schriflich oder mündlich anzumelden.