K24-BEW-UENRG Einverständnis zur Beisetzung als Grabnutzungsberechtigter erteilen

Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat das Recht, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Beisetzungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden und in der Wahlgrabstätte beigesetzt zu werden.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Schulen, Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung

Leika-Leistungen

  • 99101001038000 Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung
  • 99101001107000 Nutzungsrecht für eine Grabstelle Vergabe

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl