K24-BEW-UENRG Einverständnis zur Beisetzung als Grabnutzungsberechtigter erteilen
Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat das Recht, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Beisetzungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden und in der Wahlgrabstätte beigesetzt zu werden.