K24-PEW-EFZ Ehefähigkeitszeugnis

Ein deutscher Staatsangehöriger, der im Ausland heiraten möchten, benötigt in ausgewählten Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung mit der Verlobten/dem Verlobten nach deutschem Recht keine Hindernisse entgegenstehen.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Allgemeine Verwaltung

Leika-Leistungen

  • 99059002012000 Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

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Ausgabedateien

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