K24-PEW-EFZ Ehefähigkeitszeugnis
Ein deutscher Staatsangehöriger, der im Ausland heiraten möchten, benötigt in ausgewählten Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis. Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung mit der Verlobten/dem Verlobten nach deutschem Recht keine Hindernisse entgegenstehen.