K24-IOZ-PBDA Auskunft personenbezogener Daten
Sie haben das Recht Auskunft nach Datenschutzrecht über die zu Ihnen gespeicherten Daten zu verlangen. Dies können Sie von folgenden Stellen verlangen:
öffentliche Stellen des Bundes, des Freistaates Sachsen, der Gemeinden und Landkreise
Andere der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Universitäten, Kammern, Innungen, öffentlich-rechtliche Stiftungen)
Private, die hoheitliche Aufgaben erfüllen (sog. Beliehene, z. B. der TÜV ).
Die Rechtsgrundlagen für eine Auskunft sind allerdings unterschiedlich, je nachdem, bei welcher Stelle Sie Auskunft verlangen.
Zumeist wird Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung als Grundlage für das Auskunftsbegehren in Frage kommen. Demnach muss der Verantwortliche Ihnen auf Ihren Antrag hin Daten bestätigen und mitteilen.