K24-IOZ-PBDA Auskunft personenbezogener Daten

Sie haben das Recht Auskunft nach Datenschutzrecht über die zu Ihnen gespeicherten Daten zu verlangen. Dies können Sie von folgenden Stellen verlangen:
öffentliche Stellen des Bundes, des Freistaates Sachsen, der Gemeinden und Landkreise
Andere der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Universitäten, Kammern, Innungen, öffentlich-rechtliche Stiftungen)
Private, die hoheitliche Aufgaben erfüllen (sog. Beliehene, z. B. der TÜV ).
Die Rechtsgrundlagen für eine Auskunft sind allerdings unterschiedlich, je nachdem, bei welcher Stelle Sie Auskunft verlangen.
Zumeist wird Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung als Grundlage für das Auskunftsbegehren in Frage kommen. Demnach muss der Verantwortliche Ihnen auf Ihren Antrag hin Daten bestätigen und mitteilen.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Allgemeine Verwaltung

Leika-Leistungen

  • 99064003000000 gespeicherte personenbezogene Daten nach SÜG
  • 99064003023000 gespeicherte personenbezogene Daten nach SÜG Auskunft
  • 99032001000000 personenbezogene Daten
  • 99032001023000 personenbezogene Daten Auskunft
  • 99032001062000 personenbezogene Daten Berichtigung
  • 99032001064000 personenbezogene Daten Löschung
  • 99064002000000 unrichtige personenbezogene Daten
  • 99064002062000 unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung
  • 99032014000000 Verarbeitung personenbezogener Daten
  • 99032014023000 Verarbeitung personenbezogener Daten Auskunft
  • 99032014062000 Verarbeitung personenbezogener Daten Berichtigung
  • 99032014261000 Verarbeitung personenbezogener Daten Entgegennahme des Widerrufs der Einwilligung über gespeicherte Daten
  • 99032014064000 Verarbeitung personenbezogener Daten Löschung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Hinweistext Anlagen

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Demoversion

Demoversion Amt24