K24-BRS-BFLF Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer

Möchten Sie im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen Sie dies zumeist bei der örtlichen Polizeibehörde (Ordnungsamt) beantragen.
Koch- und Grillfeuer bis zu einer bestimmten Größe dürfen oftmals ohne Erlaubnis betrieben werden. Achten Sie bitte darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.
Offenes Feuer im oder am Wald
Ist die vorgesehene Feuerstelle weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt, müssen Sie die Genehmigung durch die Untere Forstbehörde einholen.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leika-Leistungen

  • 99063010000000 Brauchtumsfeuer (Osterfeuer)
  • 99063010006000 Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) Genehmigung
  • 99077025169000 Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer Anzeige

Konfigurierbare Felder

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