K24-STA-KSS Bescheinigung in kommunalen Steuersachen
Für alle Steuern, die die Stadt oder Gemeinde festsetzt, stellt Ihnen diese auf Antrag eine Bescheinigung über die steuerrechtliche Unbedenklichkeit aus. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für verschiedene Zwecke benötigt, insbesondere für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und gewerberechtliche Erlaubnisse.