K24-STA-KSS Bescheinigung in kommunalen Steuersachen

Für alle Steuern, die die Stadt oder Gemeinde festsetzt, stellt Ihnen diese auf Antrag eine Bescheinigung über die steuerrechtliche Unbedenklichkeit aus. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für verschiedene Zwecke benötigt, insbesondere für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und gewerberechtliche Erlaubnisse.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Finanzen und Steuern

Leika-Leistungen

  • Bescheinigung in kommunalen Steuersachen

Konfigurierbare Felder

  • Zahlungsart
  • Hinweis Kosten
  • ePayBL ein- und ausschalten

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Angebundene Register und Basiskomponenten

  • ePayBL

Demoversion

Demoversion Amt24