K24-FFJ-BB Berufliche Betreuer
Berufsbetreuende üben das Amt des rechtlichen Betreuenden gewerbsmäßig aus und haben die Aufgabe, im Rahmen des gerichtlich festgelegten Aufgabenkreises zum Wohle und unter Berücksichtigung der Wünsche für die betroffene Person zu handeln. Als Berufsbetreuende können nur die Betreuenden von der Betreuungsbehörde vorgeschlagen und vom Betreuungsgericht bestellt werden, die bei der zuständigen Stammbehörde als berufliche Betreuende registriert sind (§ 19 Abs. 2 BtOG). Hierfür ist ein Antrag auf Registrierung bei der zuständigen Stammbehörde erforderlich.