K24-FFJ-BSDJB Beistandschaft des Jugendamtes beenden

Im Rahmen einer sogenannten Beistandschaft übernimmt das Jugendamt die gesetzliche Vertretung des minderjährigen Kindes, nimmt die Interessen des Kindes im Auftrag des alleinerziehenden Elternteils gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil wahr und setzt diese bei Bedarf auch vor dem Familiengericht durch. Dazu stellen Beistände die Vaterschaft fest, machen bestehende Unterhaltsansprüche geltend und verfügen über diese. Beim Jugendamt kann ein Antrag auf Beistandschaft schriftlich gestellt und auf Verlangen jederzeit wieder schriftlich beendet werden. Die Beistandschaft tritt ein, sobald der Antrag dem Jugendamt zugeht und wenn das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Der gegenständliche Antrag behandelt die Aufhebung des Beistandes des Jugendamtes.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Soziale Sicherung

Leika-Leistungen

  • 99016001038000 Beistandschaft durch das Jugendamt Übertragung
  • 99016001044000 Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung

Konfigurierbare Felder

  • Infotext Jugendamt
  • Anlagengröße
  • Anlagenzahl

Ausgabedateien

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