K24-STA-BBS Beherbergungssteuer

Die Beherbergungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer entsprechend und wird auf Basis eine kommunalen Beherbergungssteuersatzung erhoben. Steuerschuldner ist der Gast, der entgeltlich in einer Beherbergungseinrichtung auf dem Gebiet der Kommune übernachtet. Die Beherbergungsteuer wird von den Beherbergungseinrichtungen eingezogen und an die Kommune abgeführt. Beherbergungseinrichtungen sind Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen, Ferienunterkünfte und ähnliche Beherbergungseinrichtungen sowie Campingplätze. Wohnmobilstandplätze sind Beherbergungseinrichtungen, sofern besondere Sanitärräume angeboten werden. Ebenfalls als Beherbergungseinrichtung gelten neben den zuvor genannten „klassischen“ Einrichtungen auch möblierte Wohnräume, die zur kurzfristigen Vermietung angeboten werden.

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  • Finanzen und Steuern

Leika-Leistungen

  • 99115006104000 Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
  • 99115006023000 Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Auskunft
  • 99139003000000 Übernachtungssteuer

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • eID ein- und ausschalten
  • Steuersatz für Übernachtungen
  • Zahlungsarten
  • Bezeichnung Personenkonto
  • Zahlungsdaten
  • alle Details zu ePayBL

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Angebundene Register und Basiskomponenten

  • ePayBL

Demoversion

Demoversion Amt24