K24-GUG-BNTT Befähigungsnachweis für Tiertransporte

Personen, die mit Fahrzeugen lebende Wirbeltiere (Pferde, Hausrinder, Hausschafe, Hausziegen, Hausschweine und Hausgeflügel) in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit über eine Strecke von mehr als 65 Kilometer transportieren oder als Betreuer den Transport begleiten, benötigen dafür einen Befähigungsnachweis.
Für Tiere, die nicht daran gewöhnt sind, stellt jeder Transport eine Belastung dar. Dieses gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden. Ziel muss es daher sein, die Tiere individuell auf den Transport vorzubereiten und die Transportdauer den Bedürfnissen der Tiere anzupassen.
Jede Person, die Tiere transportiert muss deshalb in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein und einen Lehrgang oder eine entsprechende Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.
Der Befähigungsnachweis wird nicht benötigt bei:
einem Transport im Rahmen einer jahreszeitlich bedingten Wanderhaltung (z.B. Almauf-/abtrieb),
einem Transport von eigenen Tieren im eigenen Fahrzeug über eine Entfernung von weniger als 65 km (gerechnet ab dem Ort des Versands bis zum Bestimmungsort),
einem Tiertransport, der nicht mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden ist (zum Beispiel ein Transport nach Anweisung eines Tierarztes in eine Tierpraxis/-klinik).
Hinweis: Ein Befähigungsnachweis ist nur ausreichend, wenn die Beförderungsdauer unter 8 Stunden liegt. Bei längeren Transporten ist zudem eine Zulassung als Transportunternehmer durch das Veterinäramt erforderlich.

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  • 77000000008763 Befähigungsnachweis für Tiertransporte Ausstellung

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