K24-LUW-BGBF Baumfällgenehmigung Gemeinde

Gemäß § 19 SächsNatSchG (i.V.m. § 29 BNatSchG) haben die sächsischen Kommunen die Möglichkeit den Gehölzbestand der Kommune oder Teile davon durch eine Satzung unter Schutz zu stellen. Entsprechend muss bei Eingriffen oder größeren Maßnahmen, die über eine Pflege oder die Sicherung des Erhalts hinausgehen, ein Antrag auf Befreiung von dieser Satzung gestellt werden.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Wirtschaftliche Unternehmen, Allgemeines Grundvermögen und Sondervermögen

Leika-Leistungen

  • 99093003001000 Baumfällgenehmigung Erteilung
  • 99093003001001 Baumfällgenehmigung Erteilung auf öffentlichem Grund
  • 99093003001002 Baumfällgenehmigung Erteilung auf privatem Grund

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl
  • Hinweistext Grundstücksbebauung
  • Hinweistext Baumaßnahme
  • Hinweistext Zeitraum
  • Hinweistext geschützte Arten unbebaute Grundstücke
  • Hinweistext geschützte Arten bebaute Grundstücke
  • Werteliste Maßnahme am Gehölz
  • Feld Baumhöhe ein- und ausschalten
  • Bezeichnung Baumhöhe
  • Hinweistext Baumhöhe
  • Feld Stammumfang ein- und ausschalten
  • Bezeichnung Feld Stammumfang
  • Feld Heckenbreite ein- und ausschalten
  • Feld Heckenlänge ein- und ausschalten
  • Feld Heckenhöhe ein- und ausschalten
  • Bezeichnung Feld Stammumfang Trieb
  • SteuerID ein- und ausschalten
  • Ausweisnummer Personalausweis ein- und ausschalten
  • Hinweistext Ersatzpflanzung
  • Werteliste Ersatzpflanzung
  • Hinweistext Bearbeitungsfrist
  • Hinweistext Servicekontonachricht
  • ePayBL ein-/ausschaltbar

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Angebundene Register und Basiskomponenten

  • ePayBL

Demoversion

Demoversion Amt24