K24-GEW-AVSFA Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit

Das Gesetz über die Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) bestimmt die gesetzlichen Feiertage, die Gedenk- und Trauertage sowie die religiösen Feiertage. Es regelt auch, welche Handlungen und Veranstaltungen während dieser Tage verboten sind. Unter gewissen Voraussetzungen kann die Ordnungsbehörde auf Antrag von bestimmten Verboten Befreiungen erteilten.

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  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leika-Leistungen

  • 77000000008619 Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit Bewilligung
  • 99006001006000 Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit Genehmigung

Konfigurierbare Felder

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Ausgabedateien

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