K24-BEW-TB Todesbescheinigung
Jede verstorbene Person wird nach ihrem Tod einer ärztlichen Leichenschau unterzogen. Die Todesbescheinigung dokumentiert die Leichenschau. Sie enthält einen nichtvertraulichen und einen vertraulichen Teil. Das örtlich zuständige Gesundheitsamt kann Ihnen Einsicht in die Todesbescheinigung gewähren oder Auskünfte daraus erteilen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.