K24-BEW-TB Todesbescheinigung

Jede verstorbene Person wird nach ihrem Tod einer ärztlichen Leichenschau unterzogen. Die Todesbescheinigung dokumentiert die Leichenschau. Sie enthält einen nichtvertraulichen und einen vertraulichen Teil. Das örtlich zuständige Gesundheitsamt kann Ihnen Einsicht in die Todesbescheinigung gewähren oder Auskünfte daraus erteilen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Schulen, Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung

Leika-Leistungen

  • 99101007109000 Todesbescheinigung Einsicht gewähren

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße

Ausgabedateien

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  • Originalantragsdaten
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  • DSX-Container

Demoversion

Demoversion Amt24