K24-GUG-AHGWT Anzeige der Haltung von besonders geschützten Wirbeltieren
Für wild lebende Tiere besonders geschützter Arten existieren naturschutzrechtliche Zugriffs-, Vermarktungs- und Besitzverbote. Von den Besitz- und Vermarktungsverboten sind Ausnahmen möglich. Im Rahmen der Haltung besonders geschützter Arten von Wirbeltieren ist der unteren Naturschutzbehörde unverzüglich nach Beginn der Haltung der Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige der Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren schriftlich anzuzeigen.