K24-LJF-FHAB Fischhaltung in Aquakulturbetrieben

Im Freistaat Sachsen existiert eine Vielzahl von Aquakultur- und Binnenfischerei-Betrieben, die gegenwärtig jährlich etwa 2500 Tonnen Satz-, Speise- und Zierfische, im Wasser lebende Weichtiere und Krebstiere sowie Kaviar für den regionalen und internationalen Markt produzieren.
Die Produktion von Fischen und Weichtieren findet dabei vorrangig in
Warmwasserteichen (z.B. Speisekarpfen),
Kaltwasseranlagen/-teichen (z.B. Forelle, Saibling),
Warmwasserdurchlauf- und Kreislaufanlagen (z.B. Afrikanischer Wels, Tilapia, Felch, Barsch, Garnele, Krebs, etc.),
Aquakulturbetrieben (z.B. Pangasius, Kaviarproduktion aus Stör)
statt. Aquakultur ist dabei die kontrollierte Aufzucht aquatischer Organismen mit Techniken zur Steigerung der Produktion der Organismen über die natürlichen ökologischen Kapazitäten hinaus und umfasst Fische in allen Lebensstadien, einschließlich der Eier und der Samen, die in einem Aquakulturbetrieb aufgezogen, gehalten oder gehältert (ohne Fütterung aufbewahrt) werden.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Schulen, Öffentliche Einrichtungen und Wirtschaftsförderung

Leika-Leistungen

  • 99042031006000 Einführung nicht heimischer / gebietsfremder Arten in der Aquakultur Genehmigung
  • 99110063129000 Fischhaltung in Aquakulturbetrieben – seuchenfreie Zonen oder Kompartimente Erklärung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • Anlagenanzahl

Ausgabedateien

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  • Originalantragsdaten
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Demoversion

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