K24-GWG-AEWVA Anzeige einer Wasserversorgungsanlage

Für den Inhaber bzw. Betreiber einer Trink- oder Brauchwasserversorgungsanlage zur Fremd- oder Eigenversorgung besteht gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) eine entsprechende Anzeige-, Untersuchungs- und Handlungspflicht. Für den Betreiber einer Brauchwassernutzungsanlage (z.B. Dachablauf- oder Regenwassernutzungsanlage) besteht ebenfalls eine Anzeigepflicht, sofern diese Anlage in einem Gebäude zusätzlich zu einer vorhandenen Trinkwasser-Installation eingebaut ist.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Bauwesen, Wohnungswesen, Straßen, Gewässer

Leika-Leistungen

  • 99129045261000 - Anzeige nach §13 Trinkwasserverordnung Entgegennahme

Konfigurierbare Felder

  • keine