K24-GWG-AEWVA Anzeige einer Wasserversorgungsanlage
Für den Inhaber bzw. Betreiber einer Trink- oder Brauchwasserversorgungsanlage zur Fremd- oder Eigenversorgung besteht gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) eine entsprechende Anzeige-, Untersuchungs- und Handlungspflicht. Für den Betreiber einer Brauchwassernutzungsanlage (z.B. Dachablauf- oder Regenwassernutzungsanlage) besteht ebenfalls eine Anzeigepflicht, sofern diese Anlage in einem Gebäude zusätzlich zu einer vorhandenen Trinkwasser-Installation eingebaut ist.