K24-HGP-ADSXX Anfragen zum Denkmalstatus

Eigentümer und andere Verfügungsberechtigte fragen regelmäßig bei den unteren Denkmalschutzbehörden an, ob ihre Liegenschaft mit Bebauung ein Kulturdenkmal im Sinne des § 2 SächsDSchG ist.
Laut den sächsischen Kommunen handelt es sich um ein formalisiertes Verfahren, dessen Digitalisierung zur vereinheitlichten Abfrage führen kann, die wiederum zu einer vereinheitlichten Antwort führen kann.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • in Umsetzung

Konfigurierbare Felder

  • keine