K24-HGP-ADS Anfragen zum Denkmalstatus
Eigentümer und andere Verfügungsberechtigte fragen regelmäßig bei den unteren Denkmalschutzbehörden an, ob ihre Liegenschaft mit Bebauung ein Kulturdenkmal im Sinne des § 2 SächsDSchG ist.
Eigentümer und andere Verfügungsberechtigte fragen regelmäßig bei den unteren Denkmalschutzbehörden an, ob ihre Liegenschaft mit Bebauung ein Kulturdenkmal im Sinne des § 2 SächsDSchG ist.