K24-GUG-LMU Lebensmittelunternehmen
Wenn man als Lebensmittelbetrieb/ -unternehmen Tätigkeiten ausführt, die mit Produktion, Verarbeitung oder den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, muss man sich bei Ihrer zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde registrieren lassen.