Online-Antrag Gäste-/Kurtaxe

5. März 2024

Bei der Gäste- bzw. Kurtaxe handelt es sich um eine Abgabe, mit welcher bestimmte touristische Aufgaben in einer Kommune finanziert werden können. Sie wird einerseits von Personen erhoben, die in der Stadt oder Gemeinde zu Gast sind. Andererseits besteht die Möglichkeit, per kommunaler Satzung auch Personen, die einen Nebenwohnsitz in der Stadt oder Gemeinde unterhalten, zur Entrichtung der Gäste-/ Kurtaxe zu verpflichten.

Der Einzug der Gäste-/ Kurtaxe von den Gästen erfolgt i.d.R. über die Beherbergungsbetriebe. Monatlich bzw. quartalsweise rechnen diese die Gäste-/ Kurtaxe dann gegenüber der Tourismusinformation oder Kämmerei der Verwaltung ab.

1.1                      Ziel und Adressaten des Online-Antrages

Neben den bereits vorhandenen Fachverfahrenslösungen in sächsischen Kommunen, welche die Meldung von Gästen und die Abrechnung der Gäste-/ Kurtaxe ermöglichen gibt es nun auch die Möglichkeit einen Online-Antrag auf der Plattform Amt24 einzusetzen. Im Vergleich zu Fachverfahrenslösungen, richtet sich die Amt24-Plattformlösung an kleinere Beherbergungsbetriebe, Vermieter von einzelnen Zimmern oder Ferienhäusern sowie Inhaber von Nebenwohnsitzen. Somit kann das Einreichen von monatlichen Gästekarten sowie die Bezahlung der Taxe in der Kommune entfallen. Die digitale Abgabemeldung enthält eine Verbindung zur ePayBL, sodass die Vermieter und Betreiber die Gebühren direkt mit der Meldung entrichten können.

1.2                    Vorteile für die Kommune

Nach Einreichung der Gästekarten bei der Kommune wurden diese bislang ausgewertet und auf dieser Basis eine Kostenrechnung erstellt. Dieser aufwändige Prozess kann künftig deutlich vereinfacht und medienbruchfrei über Amt24 abgebildet werden:

Vermieter meldet im Amt24 monatlich die Zahl der Gäste. Auf dieser Basis berechnet Amt24 die zu entrichtende Gäste-/Kurtaxe und bietet dem Antragsteller im letzten Schritt die Möglichkeit, die Abgabeschuld direkt mit verschiedenen Zahlungsmitteln, z.B. über ePayBL zu begleichen. Auf die gleiche Weise können auch Inhaber von Nebenwohnsitzen ihre jährliche Kur-/Gästetaxeschuld begleichen.

Die Kommune erhält den Antrag als PDF und in maschinenlesbarer Form (xml, xFall) sowie die Zahlung über den ePayBL-Mandanten (xFinanz). Der Online-Antrag ist mit den sächsischen Standardausgabedateien versehen, sodass eine Übernahme der Daten auch in weitere Fachverfahren, wie z.B. DMS gewährleistet wird. Damit wird die medienbruchfreie Bearbeitung im Rathaus ermöglicht.

Für Frgen steht Ihnen unsere Produktmanagerin Ilka Pfützner sowie der Projektleiter Vincent Ertel gern zur Verfügung. Senden Sie uns eine E-Mail an czb@xbzz24.qr  

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