Beherbergungssteuer seit 2024 verfügbar

29. Januar 2024

Neuer Online-Antragsassistent für Beherbergungssteuer verfügbar

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wurde in Chemnitz die neue Satzung zur Beherbergungssteuer erlassen. Betreiberinnen und Betreiber von Beherbergungseinrichtungen sind nun dazu verpflichtet, ihren Beherbergungsbetrieb dem Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz zu melden. Dies kann bereits seit dem 1. Dezember 2023 bequem online über das Portal Amt24 unter www.amt24.de erfolgen.

Gemäß der jeweiligen Satzung gelten als Beherbergungseinrichtungen Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen, Ferienunterkünfte und ähnliche Übernachtungsstätten, ebenso wie Campingplätze und Wohnmobilstandplätze mit Sanitäranlagen.

Erheben auch Sie Gebühren dieser Art? Dann informieren Sie sich gerne über unser Produkt.

Weitere News

Quartalsbericht Q3/2024

Im Quartalsbericht der Komm24 GmbH befindet sich die aktuelle Übersicht über alle digitalisierten und betriebsbereiten Verwaltungsleistungen, welche durch die Komm24 GmbH in…

Erfolgreiche Fortschritte bei der OZG-Umsetzung – Einblick ins Interview

Beim KISA Forum 2024, das in der Börse Dresden stattfand, stellte sich Dr. Thomas Schmidt, Geschäftsführer der Komm24, einem ausführlichen Interview. Im Gespräch mit Daniela Leonhardt, Geschäftsführerin von KISA, sprach Dr. Schmidt offen über die Fortschritte und Herausforderungen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Dabei ging es unter anderem um kritische Fragen zur Digitalisierung der Verwaltung und die Zusammenarbeit mit den sächsischen Kommunen.

Finanzierung für Betrieb und Service der Online-Antragsassistenten für 2025 gesichert – Bestellprozess für sächsische Kommunen wird optimiert

Dresden, 11. Oktober 2024 – Die sächsischen Kommunen können sich auf eine verstärkte Digitalisierung ihrer Verwaltungsdienstleistungen freuen. Als eine der…