Beherbergungssteuer seit 2024 verfügbar

29. Januar 2024

Neuer Online-Antragsassistent für Beherbergungssteuer verfügbar

Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wurde in Chemnitz die neue Satzung zur Beherbergungssteuer erlassen. Betreiberinnen und Betreiber von Beherbergungseinrichtungen sind nun dazu verpflichtet, ihren Beherbergungsbetrieb dem Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz zu melden. Dies kann bereits seit dem 1. Dezember 2023 bequem online über das Portal Amt24 unter www.amt24.de erfolgen.

Gemäß der jeweiligen Satzung gelten als Beherbergungseinrichtungen Hotels, Motels, Gasthöfe, Pensionen, Ferienunterkünfte und ähnliche Übernachtungsstätten, ebenso wie Campingplätze und Wohnmobilstandplätze mit Sanitäranlagen.

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