K24-BAU-AKMB Auskunft zur Kampfmittelbelastung
Rechtzeitig vor Beginn eines Bauvorhabens – idealerweise bereits in der Planungsphase – sollten sich Bauherrinnen und Bauherren über eine mögliche Kampfmittelbelastung des betroffenen Grundstücks informieren. Ziel ist es, einen bestehenden Kampfmittelverdacht frühzeitig auszuschließen oder, falls erforderlich, durch entsprechende Maßnahmen wie eine Kampfmittelsondierung vor Ort abzuklären. Im Ergebnis kann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine Bestätigung des Kampfmittelverdachts ausgestellt werden.
Der Online-Antragsassistent (OAA) „Kampfmittelbelastungsprüfung“ ermöglicht die Beantragung einer Auskunft darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück Hinweise auf eine mögliche Belastung mit Kampfmitteln vorliegen. Die Auskunft dient insbesondere der Vorbereitung von Bauvorhaben, Erdarbeiten oder anderen Eingriffen in den Boden und unterstützt die Einschätzung, ob weiterführende Untersuchungen oder Sicherungsmaßnahmen erforderlich sind. Für die Bearbeitung des Antrags sind Angaben zum betroffenen Grundstück, beispielsweise Gemarkung und Flurstück, erforderlich.