K24-GEW-EIDV Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler
Finanzdienstleistungsunternehmen fallen unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe. Sollen selbständig bestimmte Finanzdienstleistungen angeboten werden, ist vorab eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Unter die Erlaubnispflicht fallen bspw. Anlageberatung oder das Vermitteln von Verträgen über den Erwerb bestimmter Anlageformen.