K24-GEW-EIDV Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler

Finanzdienstleistungsunternehmen fallen unter die erlaubnispflichtigen Gewerbe. Sollen selbständig bestimmte Finanzdienstleistungen angeboten werden, ist vorab eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Unter die Erlaubnispflicht fallen bspw. Anlageberatung oder das Vermitteln von Verträgen über den Erwerb bestimmter Anlageformen.

  • Eigenentwicklung Sachsen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Leika-Leistungen

  • 99050110001000 Erlaubnis für Immobiliardarlehensvermittler Erteilung

Konfigurierbare Felder

  • Anlagengröße
  • eID ein-/ausschaltbar
  • Anlage Bescheinigung für Steuersachen ein- und ausschalten

Ausgabedateien

  • json
  • xml
  • pdf
  • Originalantragsdaten
  • xFall-Container (xml)

Demoversion

Demoversion Amt24