Die Haltung eines Hundes ist in Deutschland steuerpflichtig. Die Hundesteuer fällt unter die Kategorie der Aufwandssteuer und die Höhe der Abgaben wird von jeder Kommune selbst festgelegt. HundehalterInnen müssen ihren Vierbeiner innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Behörde anmelden. Mit dem Onlineantrag „Hundesteueranmeldung“ lässt sich dieser Vorgang ganz bequem von zu Hause aus über das Serviceportal Amt24 durchführen.
Sie möchten wissen, wie die Antragstellung auf Amt24 abläuft? Oder haben Fragen zum Bestellprozess des Onlineantrags? Vielleicht verschafft Ihnen unser Erklärvideo bereits Klarheit:
