Wenn geschützte Bäume, Sträucher oder andere Gehölze beseitigt oder stark zurückgeschnitten werden sollen, ist eine Genehmigung oder Befreiung erforderlich. Mit Hilfe des Onlineantrags können AntragstellerInnen eine solche Genehmigung jederzeit online auf Amt24 beantragen. Ob es sich um ein geschütztes Gehölz handelt, richtet sich nach den kommunalen Baumschutzsatzungen, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Sächsischen Naturschutzgesetz (SächsNatSchG). Der Online-Antragsassistent "Gehölzschnitt und Baumfällen beantragen" unterliegt dem Satzungsrecht. Bitte prüfen Sie, ob dieser standardisierte Antragsassistent Ihrer Satzung entspricht.
Sie möchten wissen, wie die Antragstellung auf Amt24 abläuft? Oder haben Fragen zum Bestellprozess des Onlineantrags? Vielleicht verschafft Ihnen unser Erklärvideo bereits Klarheit:
