Bei berechtigtem Interesse erteilt die zuständige Behörde Auskunft zu sogenannten altlastenverdächtigen Flächen (kurz "Altlasten"). Dabei handelt es sich um Flächen, von denen heute Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.
Altlastverdächtige Flächen können ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) sein, ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, sowie alle Flächen, auf denen mit Schadstoffen in Böden gerechnet werden muss.
Neben den Gefahren, die vom Grundstück ausgehen, sinkt dessen Wert, wenn sich herausstellt, dass es mit Schadstoffen belastet ist.